Die wichtigste Änderung für Patienten und Patientinnen ist, dass ihnen bei Ausstellung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Medikament nicht mehr das rosafarbene Rezept in Papierform ausgehändigt wird. Stattdessen wird die Verordnung in der Arztpraxis elektronisch erstellt und kann später von der Apotheke direkt abgerufen werden – ohne dass Verbraucher:innen das Rezept selbst vorlegen müssen.
Dabei gibt es nach aktuellem Stand drei unterschiedliche Möglichkeiten für die Einlösung des Rezepts in der Apotheke:
Die Einführung des E-Rezepts soll nicht nur den Praxisalltag und die Arbeit in den Apotheken erleichtern, sondern vor allem für Patienten und Patientinnen viele Vorteile mit sich bringen:
Zeit und Wege sparen:
Mithilfe der E-Rezept-App können Versicherte das ausgestellte Rezept direkt an die gewünschte Apotheke senden.
Ist das verordnete Medikament nicht vorrätig, kann es ohne zusätzlichen Gang in die Apotheke bequem von zuhause aus bestellt und später
abgeholt oder je nach Verfügbarkeit vom Botendienst geliefert werden.
Auch die Einlösung eines Rezepts bei einer Versandapotheke wird durch das E-Rezept vereinfacht,
da das Originalrezept nicht mehr per Post verschickt werden muss, sondern ebenfalls direkt via App übermittelt wird.
Folgerezepte können an die App übermittelt werden:
Waren Versicherte in einem Quartal bereits beim Arzt, kann ein Folgerezept bequem
von der Praxis übermittelt und in der E-Rezept-App abgerufen werden.
Zudem können für ein Rezept bis zu drei Wiederholungsrezepte pro Jahr ausgestellt
und in der App hinterlegt werden. Zusätzliche Gänge in die Arztpraxis entfallen somit,
was vor allem für Patient:innen mit Dauermedikation eine Erleichterung ist.
Einfache und sichere Handhabung:
Das E-Rezept ist im Vergleich zum herkömmlichen Papierrezept fälschungssicherer.
Auch können elektronische Rezepte nicht mehr verlegt, verloren oder beschädigt werden. Darüber hinaus lassen sich auch Rezepte Dritter,
etwa von Verwandten oder Heimbewohner:innen, in die App laden oder mittels der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen.
Ermöglichung weiterer digitaler Anwendungen: Mit der E-Rezept-App und der Verordnung digitaler Rezepte stehen weitere digitale
Anwendungen zur Verfügung, zum Beispiel Medikationserinnerung, Medikationsplan und Wechselwirkungscheck.
Das macht die Nutzung für Versicherte noch komfortabler.
Zukünftig sollen auch weitere Gesundheitsanwendungen und Verordnungen für bestimmte Leistungen, etwa medizinische Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege, sowie Rezepte für Privatversicherte schrittweise digitalisiert werden.